Woher bekomme ich einen Handelsregisterauszug?

Woher bekomme ich einen Handelsregisterauszug?

Handelsregisterauszug ganz schnell ? Viele stehen oftmals vor dem Problem, dass sie mal innerhalb von kurzer Zeit einen solchen Auszug benötigen. Geht das überhaupt?

Ja, schon binnen Minuten (bei EXPRESS) übermitteln wird Ihnen per email einen Handelsregisterauszug über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG oder Ltd. (Niederlassung Deutschland). Der Auszug wird per email und im PDF-Format übermittelt.

Welche Angaben finden Sie auf dem Handelsregisterauszug ?

Aus diesem Auszug gehen die üblichen Grunddaten zur Gesellschaft hervor. Die bestehen aus dem Namen der Firma, den Personen, die die Gesellschaft vertreten dürften, dem Geschäftszweck, der Höhe des Stammkapitals und schließlich sehen Sie auch noch den Tag der letzten Veränderung im Handelsregister.

Auf einem aktuellen Auszug finden Sie alle diese Daten, meist im Umfang von 1-2 A4-Seiten. Aufgeführt werden aber die nur Daten, die jetzt gerade gültig sein. Alle früheren und damit gelöschten Angaben fehlen darauf.

Wenn man aber gerade wert drauf legt, dann sollten Sie sich den chronologischen Handelsregisterauszug anschauen, denn der zeigt nicht nur die aktuellen Daten sondern auch die bereits gelöschten und zwar rückwirkend bis 2006. Natürlich nur, wenn es die Gesellschaft dann schon gab. Auf jeden Fall finden Sie alle diese Daten ab Beginn der Gründung der Gesellschaft.

Bleibt noch eine dritte Form: Der historische Handelsregisterauszug ist nur eine Kopie des früher bei den Amtsgerichten üblichen Karteiblattes. Es wurde seit 2006 nicht mehr weitergeführt und zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zur Einführung des elektronischen Handelsregisterauszuges. Wie gesagt, die Daten auf dieser Kopie enden in jedem Falle in 2006. Trotzdem kann dieser auch wichtige Informationen liefern, wenn man weit in die Verganenheit einer Gesellschaft zurückblicken möchte.

An dieser Stelle fragen Sie sich vielleicht, ob und wo man die Gesellschafter einer Gesellschaft findet. Bei Personengesellschaften wie oHG und Kommanditgesellschaft findet man diese Angaben auf dem Handelsregisterauszug. Bei Kapitalgesellschaften ist dies anders. Aktiengesellschaften veröffentlichen ihre Aktionäre nicht und bei GmbH benötigt man die von diesen Unternehmen einzureichende separate Gesellschafterliste.

Zum Schluß noch ein Wort über Beglaubigungen. Jedes der bisher genanten Dokument kann auch in beglaubigter Form angefordert werden. Natürlich sind diese dann nicht so schnell verfügbar wie unbeglaubigte. Die Bearbeitungszeiten können Sie auf dem Auftragsformular finden.  Dort finden Sie noch weitere bestellbar Dokumente, wie z.B. einen Jahresabschluss einer Firma.

Sie müssen hier nicht mit einer versteckten Mitgliedschaft etc. rechnen. Sie erhalten die Unterlagen immer zusammen mit der Rechnung, also keine Vorauskasse.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug

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