elektronisches Handelsregister

elektronisches Handelsregister

Elektronisches Handelsregister?

Seit der Umstellung der lokalen Handelsregister auf eine elektronische Registerführung in den Jahren ab 2005 gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Der frühere Handelsregisterauszug heisst jetzt “Ausdruck aus dem Handelsregister”, aber auch der alte Begriff Handelsregisterauszug wird noch genutzt. Das neue elektronische Handelregister hat auch den früheren Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung umbenannt: Dieser heisst nun im “Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister”.
Einen Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister können Sie hier bei uns erhalten binnen 1 Stunde per email im PDF-Format, wenn Sie nicht selbst zu einem der Handelsregister gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können den von uns erhaltenen Auszug (Quelle: elektronisches Handelsregister) abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken. Dies betrifft auch die Gesellschafterliste.
Einen amtlichen Ausdruck vom Amtsgericht (Quelle: elektronisches Handelsregister) können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. 5 Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss per Briefpost verschickt werden.

Aus dem online übermittelten Ausdruck aus dem Handelsregister bzw. Handelsregisterauszug (Quelle: elektronisches Handelsregister) geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Elektronisches Handelsregister / Auskunftsarten:
1.
Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister Online gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2.
Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister Online gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3.
Der historische Ausdruck vom Handelsregister Online zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.

Sie erhalten diese Informationen aus dem elektronischen Handelsregister online ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den Ausdruck von einem Handelsregister in online innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, geht Ihnen unsere Rechnung per Briefpost zu.

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