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Tag: Handelsregister

Elektronisches Handelsregister?

Elektronisches Handelsregister?

Elektonisches Handelsregister? Was ist darunter zu verstehen?

Seit der Umstellung des örtlichen Handelsregisters auf eine elektronische Registerführung im Jahr 2005 sind einige Besonderheiten im Umgang mit dem Handelsregister zu beachten. Das beginnt damit, dass es einige neue Begriffe gibt: Der frühere Handelsregisterauszug ist nun der „Ausdruck Handelsregister“.

Der bisherige Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung hat im neuen elektronischen Handelsregister einen neuen Namen: Er heißt jetzt „Amtlicher Auszug“.

Handelsregister - elektronisch

Wenn Sie keines der regionalen Handelsregister direkt besuchen oder kontaktieren möchten, dann können Sie hier bei uns innerhalb von ca. 2 Stunden per E-Mail im PDF-Format einen Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregisters erhalten. Den von uns erhaltenen Auszug (Quelle: elektronisches Handelsregister) können Sie sich dann ausdrucken oder auch bei sich abspeichern. Darunter fällt auch die Gesellschafterliste.
Derzeit können wir Ihnen innerhalb weniger Tage einen amtlichen Ausdruck des Amtsgerichts (Quelle: Amtsgericht) zusenden. Da dieser nur in Papierform vorliegt und per Post versendet werden muss, beträgt die Lieferzeit inklusive Lieferzeit fünf Werktage, was allerdings von Gericht zu Gericht unterschiedlich ist.

Der Handelsregisterauszug bzw. Online-Ausdruck (Datenquelle: elektronisches Handelsregister) zeigt:
Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, Gesellschaft (Geschäftsgegenstand, Sitz), Stammkapital, Rechtsform und das letzte Veränderungsdatum.

Die elektronisch gespeicherten Handelsregisterdaten lassen sich unterteilen:
1.
Der aktuelle Ausdruck aus dem Handelsregister zeigt nur den aktuellen Stand des Registers, ohne erläuternde oder gelöschte (gerötete) Einträge.
2.
Der chronologische Ausdruck des Handelsregisters zeigt jeden Registereintrag – auch mit Schwärzung bzw. Rötung – in geordneter chronologischer Reihenfolge seit der Umstellung der Registerführung auf die elektronische Registerführung (ca. 2005).
3.
Der historische Ausdruck des Handelsregisters zeigt den eingescannten früheren Registerbogen bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck wurde in der Vergangenheit erstellt und zwar bis vor dieser Umstellung. Deshalb wurde er ab dann auch nicht mehr weitergeführt. Dieser Ausdruck liegt zeitlich direkt vor dem chronologischen Ausdruck.

Sie erhalten diese genannten Informationen online ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie die unbeglaubigten Ausdrucke von einem Handelsregister innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, geht Ihnen unsere Rechnung auf dem gleichen Weg zu. Aber wenn Sie wünschen, dann erhalten Sie die Unterlagen auch per Briefpost. Beglaubigte Dokumente erhalten Sie jedoch grundsätzlich per Post.

Auftragsformular anschauen: elektronisches Handelsregister