Wo kann man einen Auszug aus dem Handelsregister bestellen?

Wo kann man einen Auszug aus dem Handelsregister bestellen?

Wo kann man einen Auszug aus dem Handelsregister bestellen? Es gibt ja viele Handelsregister in Deutschland, der Sitz der GmbH, KG, AG, OHG, e.K. UG bestimmt bei welchem Handelsregister die Eintragung erfolgte. Das Handelsregister ist ein offenes Register und damit frei einsehbar. Einen Auszug aus dem Handelsregister gibt es jedoch nur gegen Gerichtsgebühren, in der Regel sind dies 10 EUR (mit amtlicher Beglaubigung: 20 EUR). Bei einer Gesellschafterliste ist es meist weniger.
Einen Auszug aus dem Handelsregister kann man jedoch auch online anfordern, über private Unternehmen, die die Genehmigung erhalten haben, auch Auszüge aus dem Handelsregister abzurufen. So ein online abgerufener Auszug aus dem Handelsregister unterscheidet sich durch nichts von dem Auszug aus dem Handelsregister, den Sie direkt beim Gericht vor Ort erhalten würden.
Aus dem Auszug aus dem Handelsregister gehen folgenden Angaben zur betreffenen Gesellschaft hervor: Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Unterschiede bei einer Auskunft aus dem Handelsregister:
a)
Auszug aus dem Handelsregister – aktuell: Dieser gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
b)
Auszug aus dem Handelsregister – chronologisch: Dieser gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
c)
Auszug aus dem Handelsregister – historisch. Dieser zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, denn er endet ca. 2005.

Von diesen unterschiedlichen Auszugarten kann man auch jeweils eine beglaubigte Form erhalten, oft auch bei den Amtsgerichten „Amtlicher Ausdruck“ genannt. Amtlich bedeutet hier beglaubigt.

Auftragsformular anschauen: Auszug aus dem Handelsregister

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