Wer muss sich in das Handelsregister eintragen?

Wer muss sich in das Handelsregister eintragen?

Oft wird die Frage gestellt, ob man sich in das Handelsregister eintragen muss, sobald man ein Gewerbe ausübt. Kleingewerbebetriebe und BGB-Gesellschaften (GbR) müssen sich nicht im Handelsregister eintragen lassen, jedoch ein „Kaufmann, dafür besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) bezeichnet jedes ein Gewerbe betreibende Unternehmen als “Handelsgewerbe” oder “Kaufmann”, es sei denn, das Unternehmen erfordert keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Welche gewerbliche Tätigkeit dabei genau ausgeführt wird, ist unerheblich und so gelten auch Unternehmen, die im wörtlichen Sinne keine Güter oder auch Waren an- oder verkaufen, als Kaufleute.
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb vorliegt, werden die folgenden Kriterien angesetzt:

– Jahresumsatz
– Höhe des eingesetzten Kapitals
– Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge
– Inanspruchnahme und Gewährung von Krediten
– Größe und Anzahl Geschäftsräume
– Anzahl der Beschäftigten
– Art der Buchführung.

Sofern demnach der Geschäftsbetrieb eines Einzelkaufmanns oder einer Personengesellschaft (OHG/KG) nach Art und Umfang als kaufmännisch anzusehen ist, besteht die gesetzliche Verpflichtung, diese Firma dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Wenn diese Voraussetzungen jedoch nicht vorliegen, dann reicht die Gewerbeanmeldung aus.
Wenn seitens eines Unternehmens die Eintragung in das Handelsregister nicht vornimmt, obwohl es aufgrund seines Geschäftsumfanges eintragungspflichtig ist, dann kann das Registergericht die Anmeldung auch durch Verhängung von Zwangsgeldern durchsetzen.

Wenn Sie prüfen wollen, ob eine Firma oder Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, dann können Sie das über diesen Link prüfen. Wenn es keinen Eintrag gibt, dann bleibt es kostenfrei.
Wollen Sie einen Handelsregisterauszug abrufen, dann geht das hier, allerdings kostenpflichtig.

Eintragung im Handelsregister

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