Was ist das Handelsregister?

Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, welches Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt.

Das Handelsregister wird hier in Deutschland in 2 Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Abteilung B die Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt.

Anmeldungen zum Handelsregister (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen, also notariell. Eintragungen erfolgen grundsätzlich auch nur auf Antrag. Unterbleibt eine erforderliche Anmeldung, dann kann das mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.

Angaben im Handelsregister

Firma / Sitz / vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) / Stammkapital / Rechtsform des Unternehmens

Über folgende Angaben erteilt das Handelsregister jedermann Auskunft:

Abteilung A: Firma, Rechtsform, Inhabers bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.

Abteilung B: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.

Auszug aus dem Handelsregister: Handelsregister Deutschland

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