Handelsregisterauskunft beglaubigt mit Apostille

Handelsregisterauskunft beglaubigt mit Apostille

Wenn man eine Handelsregisterauskunft außerhalb von Deutschland verwenden will, dann benötigt man zunächst eine Handelsregisterauskunft mit amtlicher Beglaubigung und eine Apostille. Bei letzterer handelt es sch um eine Überbeglaubigung.
Im einzelnen bedeutet das, dass die beglaubigte Handelsregisterauskunft vom jeweiligen Landgericht mit einer weiteren Beglaubigung versehen wird, diese gilt dann mit diesem Echtheitsnachweis auch im Ausland. Dieser Echtheitsnachweis bzw. die Apostille wird nicht einheitlich für alle Länder erteilt, sondern wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land. Bei der Erteilung einer Apostille fallen die sonst üblichen Gerichtsgebühren deshalb dann auch zweimal an. Es versteht sich von selbst, dass dies alles auch einige Tage dauert.

Meist benötigen im deutschen Handelsregister eingetragene Unternehmen eine beglaubigte Handelsregisterauskunft mit Apostille über das eigene Unternehmen. Es bietet sich dabei an, die Vornahme einer Apostille über Unternehmen abzuwickeln, die täglich mit der Beschaffung von Auskünften oder Auszügen aus dem Handelsregister spezialisiert haben. Denn die wissen, worauf dabei geachtet werden muss, auch was die Gebühren betrifft, die man in der Regel voraus bezahlen muss.
Hier das Auftragsformular Link eines dieser Unternehmen.

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