Durchsuchen nach
Tag: Apostille

Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug mit Apostille abrufen

Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug mit Apostille abrufen

Wenn man einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug im Ausland verwenden will, dann benötigte man eine Überbeglaubigung. In den meisten Fällen ist das eine Apostille.

Was ist unter eine Apostille zu verstehen bzw. wie erfolgt das ?

Das bedeutet, dass der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Landgericht mit einer weiteren Beglaubigung versehen wird. Der Auszug ist dann mit diesem Echtheitsnachweis auch im Ausland verwendbar. Dieser Echtheitsnachweis wird nicht einheitlich erteilt, sondern wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land erteilt. Hier können Sie in der Länderliste sehen, in welchem Land eine Apostille aus Deutschland akzeptiert wird. Länder, die dem entsprechenden Haager Abommen nicht beigetreten sind, akzeptieren nämlich keine Apostille. In diesen Fällen erfolgt dann auf dem Handelsregisterauszug nur eine Überbeglaubigung, die dann bei der Auslandsvertretung des Landes mit einem Legalisation-Vermerk versehen wird. In einigen wenigen Fällen werden wir auch noch das Bundesverwaltungsamt involvieren müssen, weil Deutschland mit einigen Ländern ein besonderes Beglaubigungsverfahren vereinbart hat.

Bei der Erteilung der genannten Überbeglaubigung fallen die sonst üblichen Gerichtsgebühren dann doppelt an, ebenso dauert es einige Tage, da ja hier 2 Gerichte involviert sind. Die Gebühren erhöhen sich weiter, wenn das Bundesverwaltungsamt eingeschaltet werden muss.

Meist benötigen im Handelsregister eingetragene Unternehmen eine Apostille über ihr eigenes Unternehmen, abert hat eigentlich keinen Einfluss auf die Bearbeitung der Dokumente.

Es bietet sich insgesamt an, die Abwicklung über Unternehmen vornehmen zu lassen, die sich auf die Beschaffung von Auskünften oder Auszügen dieser Art spezialisiert haben.

Wie läuft der Auftrag ab ?

Kurz nach dem Erteilen des Auftrages, also nachdem Sie die Formulareingaben abgeschickt haben, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. In diesem Zusammenhang prüfen immer auch noch einmal nach, ob es bei den von Ihnen angegebenen Zielland Veränderungen gab. Wir prüfen also, ob es Änderungen auf der Länderliste gab. Manchmal kommen Länder hinzu, manchmal scheiden Länder aus. Wenn alles klar, dann besorgen wir die Dokumente und nach einigen Tagen erhalten Sie diese per Post, die Rechnung ist immer beileigend.

Auftragsformular:

beglaubigter Handelsregisterauszug mit Apostille