Gesellschafterliste vom Amtsgericht abrufen

Gesellschafterliste vom Amtsgericht abrufen

Woher kann ich schnell eine Gesellschafterliste vom Amtsgericht abrufen?

Diese Liste bekommen Sie vom Amtsgericht / Handelsregister, also dort, wo die betreffende Gesellschaft ansässig ist. In das Handelsregister beim Amtsgericht kann jedermann persönlich Einsicht nehmen oder sich auch schriftlich eine Gesellschafterliste vom Amtsgericht anfordern. Zu beachten ist dabei, dass die letzte vorliegenden Liste der Gesellschafter auch immer die gültige ist, egal wie alt diese ist. Und das können Jahrzehnte sein!

Falls Sie jedoch nicht persönlich Kontakt zum jeweiligen Amtsgericht aufnehmen möchten oder nicht die Zeit haben selbst dorthin zu fahren, dann können wir dies auch übernehmen. Wir liefern Ihnen binnen 1 Stunde eine eingescannte Kopie der von der Gesellschaft an das Amtsgericht eingereichten Liste der Gesellschafter.

Bestellformular: Gesellschafterliste abrufen

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