Einsicht in das Handelsregister

Einsicht in das Handelsregister

Eine Einsicht ins Handelsregister? Wie geht das? Das Handelsregister ist ein offenes Register, d.h. jedermann kann kostenlos Einsicht nehmen. Ausdrucke, Auzüge und Beglaubigungen ziehen allerdings Gebühren nach sich. Und dann können Sie selbst hinfahren oder das Gericht anschreiben. Wenn ihn dies zu lange dauert, dann sollten Sie einen Onlinedienst beauftragen, welcher damit Erfahrung hat.
Welche Angaben lassen sich durch Einsicht in das Handelsregister in Erfahrung bringen? Die nachfolgenden Angaben sind einem sog. Auszug aus dem Handelsregister gut zu entehmen zu entnehmen, kurz oft auch Handelsregisterauszug genannt.

Inhalt:

Firma (Gegenstand+Sitz)
Höhe des Stammkapitals
Rechtsform (GmbH, KG, OHG, e.K., UG, GmbH & Co. KG, Ltd.-Zweigniederlassung)
vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen)

Wie ist es mit den Eigentümern der Gesellschaft, also den Gesellschaftern? Die Gesellschafterangaben sind auf einem Handelsregisterauszug nicht mit aufgeführt, außer bei OHG, e.K., KG. Hier muss Einsicht in die Gesellschafterlisten genommen werden. Die im Handelsregister eingetragene Firma muss diese immer auf einem aktuellen Stand halten. Die letzte vorhandene Gesellschafterauflistung ist deshalb dann auch die gültige.

Einen aktuellen Ausdruck aus dem Handelsregister können Sie, wie gesagt, über das jeweilige Amtsgericht erhalten, aber auch über uns.
Dafür können Sie dieses Formular nutzen:  Einsicht in das Handelsregister

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