Auszug vom Registergericht
Woher bekommt man zügig einen Auszug vom Registergericht? Von hier, denn wir liefern Ihnen innerhalb kurzer Zeit, je nach Auftragsart, innerhalb von 5-60 min. einen Auszug vom Eintrag einer Firma beim Registergericht, denn dort wird das Handelsregister geführt. Über jede Firma? Nein, unter Firma ist eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG (haftungsbeschränkt) und Ltd. (Zweigniederlassung in Deutschland) zu verstehen. Deshalb sind Selbstständige oder Gewerbetreibenden oder gar Freiberufler dort nicht geführt.
Den Auszug aus dem Registergericht, also einen Handelsregisterauszug erhalten Sie elektronisch per email. Aus so einem Auszug aus dem Registergericht geht neben der Firma, also dem “Namen” des Unternehmens auch der Sitz (Adresse) und der Gegenstand der Gesellschaft hervor. Weitere Informationen auf dem Auszug aus dem Registergericht: Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital und der Tag der letzten Eintragung.
Den Auszug aus dem Registergericht bekommen Sie bei uns ohne Registrierung oder Mitgliedschaft. Bei Bedarf rufen wir für Sie auch einen amtlich beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister ab, ebenso Angaben zu den Gesellschaftern, in der Regel als Gesellschafterliste.