Auszug vom Registergericht

Auszug vom Registergericht

Registergericht ist in Deutschland die Bezeichnung für die Amtsgerichte, die das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Partnerschaftsregister und u.a. das Vereinsregister führen. Während die Handelsregister und Genossenschaftsregister in jüngester Zeit immer mehr bei jenen Amtsgerichten geführt werden, welche am Sitz des zuständigen Landgerichts seine Niederlassung haben, werden die Vereinsregister und Güterrechtsregister in der Regel bei dem jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht geführt.

Wir rufen für Sie von den Registergerichten in Deutschland einen Registerauszug ab über eine im Handelsregister eingetragene Kapitalgesellschaft, über einen eingetragenen Verein, eine eingetragene Genosschaft oder eine Partnerschaft. Sie müssen dabei nicht wissen, welches Registergericht zuständig ist, denn das recherchieren wir deutschlandweit.
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