Durchsuchen nach
Category: Registerauskunft

Das Registergericht Hamburg

Das Registergericht Hamburg

Woher bekomme ich schnell Informationen vom Registergericht Hamburg?

Vom Registergericht Hamburg kann man Informationen über eingetragene Personen- und  Kapitalgesellschaft erhalten wie z.B. GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. und Ltd. (deutsche Niederlassung). Aber bei einem Registergericht werden auch noch das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister und das Partnerschaftsregister geführt. Hier soll es aber heute nur um das Handelsregister gehen.

Es gibt für eine schriftliche Auskunft vom Registergericht Hamburg / Handelsregister verschiedenen Bezeichnung. Durchgesetzt hat sich Handelsregisterauszug, aber von den Gerichten werden zunehmend auch andere Begriff verwendet wie z.B. “Ausdruck Handelsregister” oder auch “Abschrift aus dem Handelsregister”. Dies ist nicht nur beim Registergericht Hamburg so, auch bei den anderen Registergerichten in Deutschland. Es begann diesen neuen Bezeichnungen so um 2005, als die Umstellung der Handelsregister auf elektronische Registerführung erfolgt. Allerdings sind auch die alten Begriffe noch weitgehend üblich. Aber es gibt noch ein weiteres wichtiges Wort: “amtlich” . Das bedeutet nun nämlich beglaubigt.

Hinweis: Der amtlich beglaubigte Auszug aus dem Handelsregister wird wie bei den anderen Amtsgerichten auch, als “Amtlicher Ausdruck” bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug.

Wie kommen Sie an Auszüge vom Registergericht Hamburg ?

Einen Ausdruck aus dem Registergericht Hamburg können Sie über den unten aufgeführten Link erhalten, wenn Sie nicht selbst zum Registergericht gehen wollen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie müssen sich vorher allerdings überlegen, ob Sie einen unbeglaubigten oder einen beglaubigten Registerauszug benötigen. Der Unterschied: Mit Beglaubigung dauert es länger und ist auch teurer.

Wie gesagt, wenn Sie es nicht selbst erledigen wollen, dann können wir Ihnen diese Dokumente auch besorgen.
Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Registergericht Hamburg können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. 4-5 Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss per Briefpost verschickt werden.

Auf dem Auftragsformular finden Sie alle Konditionen und Auftragsarten. Wenn Sie Rückfragen haben, denn kontaktieren Sie uns.

Auftragsformular: Registergericht Hamburg