Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug mit Apostille

Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug mit Apostille

Was ist ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug mit Apostille?  Eine Apostille ist eine im internationalen Urkundenverkehr gebräuchliche Beglaubigungsform. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von diplomatischer Beglaubigung oder Legalisation sind. Länderliste

Im Zusammenhang mit dem Handelsregisterauszug ist darunter amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug zu verstehen, welcher mit einem Echtheitsnachweis für die Verwendung im Ausland versehen wurde, also mit einer Apostille.  Diese wird am jeweilige Handelsregisterbezirk erteilt, dort wo die Kapitalgesellschaft geführt wird. Dabei muss zunächst ein amtlicher Auszug aus dem Handelsregister (amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug) erstellt werden, welcher dann an das übergeordnete Landgericht weitergeleitet und dort mit einer Überbeglaubigung versehen wird, einem Siegel.

Es ist zu beachten, dass eine Apostille nicht einheitlich erteilt wird, sondern der Echtheitsnachweis wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land erteilt.
Bei der Erteilung einer Apostille fallen deshalb die sonst üblichen Gerichtsgebühren doppelt an, also dann in der Regel 36 EUR. Und natürlich dauert das alles einige Tage.

Natürlich können Sie dies alles selbst erledigen, aber es gibt verschiedene Unternehmen, die Ihnen dies abnehmen. Über den unten aufgeführten Link erreichen Sie eines von denen.

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