Was ist ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug?
Was ist ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug und woher bekomme ich den?
Zunächst: Nach Einführung der elektronischen Registerführung bei den Registergerichten bei den Amtsgerichten wird ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug nur noch als „amtlicher Ausdruck“ aus dem Handelsregister bezeichnet. Das ist etwas irreführend, denn auch ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug wird vom Registergericht ausgestellt und ist ja eigentlich auch „amtlich“.
Beide Typen eines Handelsregisterauszüge ungterscheiden sich äußerlich nur dadurch, dass sie einmal gesiegelt sind und einmal nicht. Hin und wieder werden sie auch noch unterschrieben. Ein weiterer Unterschied: Der Preis, welcher zwischen 10 EUR und 20 EUR differiert.
Bleiben wir bei der geläufigen Bezeichnung „amtlicher Ausdruck“. Man bekommt diesen direkt beim Registergericht vor Ort oder man nutzt einen entsprechenden Dienstleister. Diese haben nach einer Anmeldeprozedur auch einen Zugang zu den Handelsregisterdatenbanken und rufen die gleichen Handelsregisterauszüge bzw. Ausdrucke ab, die Sie auch von den Registergerichten erhalten würde. Der Unterscheid liegt im Preis und der Schnelligkeit.
Wenn Sie einen amtlichen Ausdruck bzw. amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug benötigen, dann können Sie dieses Formular nutzen: