Was ist das elektronische Handelsregister?

Was ist das elektronische Handelsregister?

Was ist das “elektronische Handelsregister”? Wo wird es geführt? Seit der Umstellung der lokalen Handelsregister auf eine elektronische Registerführung in den Jahren ab 2005 gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Der frühere Handelsregisterauszug heisst nun “Ausdruck aus dem Handelsregister”, jedoch der alte Begriff “Handelsregisterauszug” wird noch genutzt. Im Zug der Umstellung aus das elektronische Handelsregister wurde auch der bisherige “Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung”. Dieser heisst nun im “Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister”. Aber die alten Begriffen haben nach wie vor noch Geltung, man versteht beim elektronischen Handelsregister trotzdem was gemeint ist.
Einen Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister können Sie hier bei uns erhalten binnen 1 Stunde per email im PDF-Format, oder über den o.g. Link, wenn Sie nicht selbst zu einem der Handelsregister gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können dort erhältlichen Auszug aus dem elektronischen Handelsregister abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken.
Einen amtlichen Ausdruck vom Amtsgericht bzw. dem elektronischen Handelsregister können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. 4-5 Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss per Briefpost verschickt werden.

Aus dem online übermittelten Ausdruck aus dem elektronischen Handelregister bzw. dem Handelsregisterauszug gehen folgende Angaben hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Elektronisches Handelsregister / Auskunftsarten:
1.
Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2.
Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister führt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge auf.
3.
Der historische Ausdruck vom Handelsregister Online zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung, in der Regel bis ca. 2005-2007. Dieser Ausdruck ist demzufolge nicht aktuell, denn er endet in jenen Jahren.

Sie erhalten diese Informationen aus dem elektronischen Handelsregister online ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den Ausdruck von einem Handelsregister in online innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, geht Ihnen unsere Rechnung per Briefpost zu.

Auftragsformular anschauen: Handelsregister-elektronisch

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