Handelsregister elektronisch

Handelsregister elektronisch

Was ist das elektronische Handelsregister und wo wird es geführt”?

Seit Umstellung aller regionalen Handelsregister auf elektronische Registerführung ab 2005 gibt es eine Reihe von Änderungen zu beachten. Der frühere Handelsregisterauszug heisst nunmehr “Ausdruck”, jedoch ist auch der bisherige Begriff “Handelsregisterauszug” wird noch vollumfänglich genutzt. Das neue elektronische Handelregister hat auch den früheren Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung eine neue Bezeichnung gegeben: Dieser heisst nun im “Amtlicher Ausdruck”.
Einen Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister können Sie über den unten aufgeführten Link erhalten binnen 30 min per email im PDF-Format, sofern Sie nicht selbst zu einem der Amtsgeriche gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können den von uns erhaltenen Auszug (Quelle: elektronisches Handelsregister) abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken.
Einen amtlichen Ausdruck vom Amtsgericht (Quelle: elektronisches Handelsregister) können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. 4-5 Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt in Papierform vor und muss deshalb per Post verschickt werden.

Aus dem Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Auskunftsarten:
1.
Der aktuelle Ausdruck zeigt nur den aktuellen, also heutigen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2.
Der chronologische Ausdruck gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3.
Der historische Ausdruck zeigt lediglich das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.

Sie erhalten diese Informationen aus dem elektronischen Handelsregister online ohne Login etc. Alle elektronisch übermittelbaren Dokumente komme immer zusamme mit der Rechnung. Allerdins können Sie sich auch beides per Pot zuschicken lassen.Auftragsformular anschauen:

elektronisches Handelsregister

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