beglaubigter oder amtlicher Handelsregisterauszug

beglaubigter oder amtlicher Handelsregisterauszug

Ist ein beglaubigter Handelsregisterauszug ein sog. “amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister”? An die Stelle des bishrigen vom Amtsgericht beglaubigten Handelsregisterauszuges tritt nach der Einführung des elektronischen Handelsregisters der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister”. Die “unbeglaubigte” Form wird nun lediglich als “Ausdruck aus dem Handelsregister” bezeichnet.
Während ein unbeglaubigter (= aktueller) Ausdruck aus dem Handelsregister auch in elektronischer Form vorliegt und deshalb innerhalb von Minuten abgerufen werden kann, muss der amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister erst beim Amtsgericht erstellt werden und liegt dann auch nur in Papierform vor. Das dauert dann insgesamt zwischen 2 und 5 Tagen.
Von seinem Aussehen bzw. Inhalt unterscheidet sich der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister” nicht vom normalen aktuellen Ausdruck. Der “amtliche Ausdruck” wurde jedoch von seiten des Registergerichts gesiegelt.
Wenn man einen Handelsregisterauszug benötigt, dann kann man selbst zum Gericht fahren, es anschreiben oder man beauftrag einen gewerblichen Onlinedienst. Über den unten aufgeführt Link kommen Sie zu einem von diesen. Dort erhält man den “Ausdruck aus dem Handelsregister” ohne Anmeldung oder Mitgliedschaft und ohne Vorkasse.

Wenn Sie Fragen haben, dann rufen einfach die Hotline an oder schauen Sie sich das an:
aktueller Handelsregisterauszug

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