Durchsuchen nach
Tag: Überbeglaubigung

Apostille vom Handelsregister

Apostille vom Handelsregister

Apostille vom Handelsregister?  Die Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von diplomatischer Beglaubigung oder Legalisation sind.

Im Zusammenhang mit dem Handelsregister ist unter einer Apostille ein beglaubigter Handelsregisterauszug zu verstehen, welcher mit einem Echtheitsnachweis für die Verwendung im Ausland versehen wurde. Eine Apostille wird am jeweilige Handelsregisterbezirk erteilt, dort wo die Kapitalgesellschaft geführt wird. Dabei muss zunächst ein amtlicher Auszug aus dem Handelsregister (amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug vom Handelsregister) erteilt werden, welcher dann durch das übergeordnete Landgericht mit einer Überbeglaubigung versehen wird, einem Siegel. Dabei ist zu beachten, dass die Apostille nicht einheitlich erteilt wird, sondern der Echtheitsnachweis wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land erteilt.
Bei der Erteilung einer Apostille fallen deshalb die sonst üblichen Gerichtsgebühren doppelt an, also dann 36 EUR. Und natürlich verlängert sich die Bearbeitungszeit dadurch um einige Tage.

Auftragsformular anschauen: Apostille vom Handelsregister