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Eine Limited-Company in England gründen

Eine Limited-Company in England gründen

Unter einer “Limited” oder “Ltd.” ist eine Kapitalgesellschaft zu verstehen, die, im Unterschied zur GmbH, mit einem sehr geringen Stammkapital auskommt und bei der kein Mindest- oder Höchstkapital vorgeschrieben ist. Die Gründungsdauer einer Limited beträgt 1 – 3 Wochen. Während für dei Gründung einer GmbH ca. zwischen 2000 – 7000 Euro kostet, erfordert die Gründung einer Limited Company in England nur ca. ab 100 EUR.
Die Gesellschafter (Shareholder) haften nur mit der jeweils erbrachten Einlage, eine Nachschusspflicht besteht nicht. Der Shareholder einer Limited Gesellschaft ist dem deutschen Aktionär vergleichbar, allerdings reicht im Gegensatz zur deutschen AG ein einzelner Shareholder aus. Nicht unbeachtet lassen sollte man auch die Möglichkeiten der Mini-GmbH.
Eine Limited zu gründen kann also viele Vorteile haben, eine umfangreiche Beratung vor der Gründung in England ist jedoch ratsam. Die Beauftragung einer Gründungsagentur für die Limited Company kann ratsam sein, womit die Gründungskosten jedoch auf mehrere Hundert Euro steigen können.
Es sollten jedoch auch die Folgekosten nicht unterschätzt werden, denn die Anwendung des englischen Rechts zieht eine Reihe von Pflichten und Kosten nach sich. Letztere dürften im Bereich von ca. 250 Euro pro Jahr liegen.
Eine Limited in England zu gründen kann also viele Vorteile haben, eine umfangreiche Beratung vor der Gründung ist jedoch ratsam. Die Beauftragung einer Gründungsagentur für Limited kann ratsam sein, womit die Gründungskosten auf mehrere Hundert Euro steigen können. Es sollten jedoch auch die Folgekosten nicht unterschätzt werden, denn die Anwendung des englischen Rechts zieht eine Reihe von Pflichten und Kosten nach sich. Letztere dürften im Bereich von ca. 250 Euro pro Jahr liegen.
Auftragsformular für einen Registerauszug: Englische Limited-Registerauszug