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Tag: GnR

Genossenschaftsregister

Genossenschaftsregister

Woher bekommt man eigentlich Auskunft über eine Genossenschaft? Auskünfte oder Auszüge aus dem Genossenschaftsregister erhält man entweder vor Ort beim zuständigen Amtsgericht / Registergericht, o auch das Genossenschaftsregister geführt wird. Das Genossenschaftsregister ist ein offenes Register, weshalb dort jedermann Einsicht nehmen kann. Wenn man allerdings einen schriftlichen Auszug aus dem Genosssenschaftsregister haben möche, dann zieht das Gerichtsgebühren nach sich.
Innerhalb von ab 30 min können Sie auch einen Auszug aus dem Genossenschaftsregister über einen Onlineservice erhalten. Sie bekommen diesen Auszug aus dem Genossenschaftsregister auf elektronischem Wegen im PDF-Format, so können Sie sich diesen dann selbst ausdrucken. Günstig ist neben der Schnelligkeit des Abrufes auch die Tatsache, dass Sie hier keine Mitgliedschaft eingehen oder über Login-Daten verfügen müssen. Sie erhalten sogar die Angaben aus dem Genossenschaftsregister ohne Vorkasse.

Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie einfach an oder Sie nutzen dieses Formular:  Genossenschaftsregisterauszug