Beglaubigung von einem Handelsregisterauszug

Beglaubigung von einem Handelsregisterauszug

Beglaubigung von einem Handelsregisterauszug? Wie und wo erhält man einen Handelsregisterauszug in einer beglaubigten Form? Und benötigt man dafür einen Notar?

Einen Handelsregisterauszug erhält man beim Amtsgericht, dort wo das Handelsregister geführt wird, am Sitze der betreffenden Gesellschaft (gmbH, KG, OHG etc.). Man hat dann die Wahl zwischen einem unbeglaubigten Auszug und einen in beglaubigter Form, was sich vor allem auf die Gebühren niederschlägt und in der Bearbeitungszeit.

Ansonsten ist der Handelsregisterauszug mit Beglaubigung inhaltlich der gleiche, nur dass dieser eben noch gesiegelt wird. Für eine solceh beglaubigte Version benötigt man also keinen Notar.

Nuederdings wird der Handelsregisterauszug in seiner beglaubigten Form auch als “Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister” genannt, amtlich ist also “beglaubigt” gemeint. Ob amtlich oder unbeglaubigt, es gibt 3 Versionen: Es gibt diesen als aktuellen, chronologischen und historischen Auszug, je nachdem , wie weit der Ausdruck zeitlich zurückreichen soll.

Handelsregisterauszug mit Beglaubigung

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