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Category: Handelsregister Niederlande

Handelsregister Niederlande – Rechtsformen

Handelsregister Niederlande – Rechtsformen

Niederlande : Überblick über die Rechtsformen im Handelsregister

In den Niederlanden wird das Handelsregister von der Kamer van Koophandel geführt, die gleichzeitig auch als Industrie- und Handelskammer fungiert. Die Anmeldung einer Gesellschaft im niederländischen Handelsregister wird vor Ort in einer der Niederlassungen der Kamer van Koophandel vorgenommen. Dabei wird auch die Rechtsform gewählt, was dann einen entscheidenden Einfluss auf das sich eintragende Unternehmen hat, z.B. beim Stammkapital. Wie in Deutschland, so gibt es auch beim niederländischen Handelsregister eine Unterscheidung zwischen juristischen Personen und Personengesellschaften.

Nachfolgend eine kurzer Überblick:

a) Rechtsformen ohne Rechtsfähigkeit
Beenmanszaak
– vergleichbar einem Einzelunternehmen
Vennootschap onder Firma (vof) – offene Handelsgesellschaft
Commanditaire Vennootschap (cv) – Kommanditgesellschaft
Maatschap – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

b) Rechtsformen mit Rechtsfähigkeit
Besloten Vennootschap (B.V.) – GmbH
Naamloze Vennootschap (NV) – Aktiengesellschaft (AG)

Für den Abrufes eines Handelsregisterauszuges oder weiterer Dokumente wie z.B. einen Jahresabschluss oder eine Übersicht über die Gruppenstruktur (Concernrelaties) können Sie hier einen Auftrag erteilen. Folgen Sie dazu dem Link am Ende des Textes.

Noch einige Erläuterungen zum Handelsregister der Niederlande

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass das Handelsregister in den Niederlanden natürlich in der Landessprache geführt wird. Die Ausnahme bildet hier der Handelsregisterauszug, dieser ist auch in englischer Sprache erhältlich. Allerdings lassen sich manche Rechtsbegriffe nicht exakt genug übersetzen bzw. weichen die Begriffe dann in Ihrer landeseigenen Bedeutung ab. Die anderen Dokumente sind dann natürlich auf Niederländisch. Jedoch gibt es viele Dokumente, die sind zu einem Großteil zahlenbasiert und damit, von den Rubriken bzw. Überschriften abgesehen, selbsterklärend. Manche Dokumente sind grafisch aufbereitet (die genannte Concernrelaties) und damit auch leicht verständlich.

Es gibt beim Handelsregister in den Niederlanden 2 Formen einer Beglaubigung von Dokumente. Einmal die elektronische Zertifizierung und dann noch die Beglaubigung als Papierdokument. Beim ersten ist die elektronische Beglaubigung an einen elektronischen Verbreitungsweg gebunden. Ausgedruckt, ist diese Beglaubigung nicht mehr sichtbar. Anders ist dies beim Papierdokument. Dieses kann dafür nur per Briefpost zugeschickt werden.

Handelsregisterauszug Niederlande