Woher bekomme ich einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug?

Woher bekomme ich einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug?

Wie komme ich schnell an einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug?

Zunächst: Nach Einführung der elektronischen Registerführung bei den Registergerichten bei den Amtsgerichten wird ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug nur noch als „amtlicher Ausdruck“ aus dem Handelsregister bezeichnet. Das ist etwas irreführend, denn auch ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug wird vom Registergericht ausgestellt und ist ja eigentlich auch „amtlich“.
Beide Typen eines Handelsregisterauszüge ungterscheiden sich äußerlich nur dadurch, dass sie einmal gesiegelt sind und einmal nicht. Hin und wieder werden sie auch noch unterschrieben. Ein weiterer Unterschied: Der Preis, welcher zwischen 10 EUR und 20 EUR differiert.

Bleiben wir bei der Bezeichnung „amtlicher Ausdruck“. Man kann ihn bekommen direkt beim Registergericht vor Ort oder man nutzt einen Dienstleister. Diese haben nach einer Anmeldeprozedur auch einen Zugang zu den Handelsregisterdatenbanken und rufen die gleichen Handelsregisterauszüge bzw. Ausdrucke ab, die Sie auch von den Registergerichten erhalten würden. Der Unterscheid liegt im Preis und der Schnelligkeit.

Wenn Sie einen amtlichen Ausdruck bzw. amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug benötigen, dann können Sie dieses Formular nutzen:

„Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug“

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