Was ist eine Mini-GmbH?

Was ist eine Mini-GmbH?

Was ist eine Mini-GmbH? Gemeint ist eine sog. „Unternehmergesellschaft“, auch UG abgekürzt. Rechtlicher Hintergrund: Seit November 2008 existiert gem. §5a GmbHG die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen, kurz „UG (haftungsbeschränkt)“. Gedacht ist diese Gesellschaftsform als Alternative zur Ltd. – Company, die in England registriert sind. Damit sollte vor allem gedacht werden an die vielen Existenzgründer, die das hohe Stammkapital bei der GmbH-Grüngung nicht aufbringen können. Viele dieser kleinen Unternehmen agieren im Dienstleistungsbereich. Oft sind die Reinigungsfirmen. Dieser Kreis suchte schon lange nach einer Möglichkeit die Haftung zu beschränken und auch mit kleinem Startkapital beginnen zu können. Die „UG (haftungsbeschränkt)“ gibt diese Möglichkeit. Und so kann man im Handelsregister nunmehr recht viele Eintragungen finden.

Die „UG (haftungsbeschränkt)“ gilt daher auch als Mini-GmbH, weil sie statt der 25.000 EUR Stammkapital wie bei der GmbH nur ein Mindestkapital von 1 EUR erfordert. Um diesen Unterschied kenntlich zu machen, ist die Bezeichnung „UG (haftungsbeschränkt)“ vorgeschrieben, muss also geführt werden. Das Stammkapital muss dann aber kontinuierlich aufgebaut werden. In den nach der Gründung folgenden Geschäftsjahren müssen dann immer mindestens  25 % des Jahresüberschusses als Rücklage gebildet werden. Wenn dann die 25.000 EUR erreicht sind, dann wird aus der UG eine „normale“ GmbH und die Pflicht der Führung der Bezeichnung „haftungsbeschränkt“ entfällt.

Vorteile + Nachteile der  Mini-GmbH:

Vorteile:
– beschränkte Haftung auf das Mindestkapital von 1 EUR
– steuerliche Vorteile (nur 15% Körperschaftssteuer bei im Unternehmen belassener Gewinne)

Nachteile:
– als Gesellschaftsform auch international kaum bekannt, was Auswirkungen auf die Akzeptanz hat
– Pflicht zur sofortigen Einberufung einer  Gesellschaftsversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit.

Auskunftsmöglichkeit über eine im Handelsregister eingetragene Mini-GmbH gibt es in Form von normalen Handelsregisterauszügen und wie bei einer richtigen GmbH gibt es hier auch eine Gesellschafterliste . Allerdings reichte viele keine ein bei einem Stammkapital von 1 Euro. Das Handelsregister pflegt in solchen Fällen dann das Musterprotokoll ein, aus dem die Gesellschafterverhältnisse dann auch hervorgehen.

Auskunft Mini-GmbH

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