Durchsuchen nach
Tag: amtlich

Was ist ein amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister?

Was ist ein amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister?

An die Stelle des bishrigen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges tritt nach der Einführung des elektronischen Handelsregisters (ab 2005) der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister” oder auch “Amtlicher Auszug” genant.

Im Gegensatz dazu, als “unbeglaubigte” Form, gilt der “Ausdruck aus dem Handelsregister”. Es sind also eine Vielzahl von Begriffen in Gebrauch, weil die verschiedenen Handelsregister in Deutschland dies unterschiedlich handhaben. Es gibt ja auch schon bei der Ausfertigung solcher Auszüge große Unterschiede. Beim Handelsregister in München zum Beispiel, da erhält man einen beglaubigten Auszug, der auf einem optischen ansprechenden Sicherheitspapier des Amtsgericht erstellt wird. Und wenn es mehrere Seiten sind, dann werden diese auch noch vernietet. In Nordrhein-Westfalen hingegen kann es passieren, dass mehrere Seiten gar nicht mehr verbunden werden miteinander, nicht einmal ein Stempel des Amtsgerichtes ist zu finden. In einem kleinen Satz steht dann irgendwo, dass es sich hier um eine Beglaubigung handelt. Das alles sollte beachtet werden, wenn man einen beglaubigten Auszug benötigt.

Egal wie er aussieht, wo bekomme ich so einen amtlichen Ausdruck aus dem Handelsregister ?

Natürlich direkt vor Ort beim Registergericht, da wo die Gesellschaft registriert ist. Das kann man meistens ableiten von der Adresse, also dem Betriebssitz des Unternehmens. Aber das muss nicht so sein, denn in der Vergangenheit wurde auch viele Handelsregister zusammengefasst. In manchen Bundesländer, wie in Thüringen oder Sachsen-Anhalt gibt nur noch ein zentrales Handelsregister, das erleichtert dann die Suche natürlich.

Der unbeglaubigte Ausdruck aus dem Handelsregister kann schon innerhalb von wenigen Minuten abgerufen werden. Der amtliche Ausdruck hingegen muss erst beim Amtsgericht erstellt werden und liegt dann in Papierform vor. Das dauert dann ca. 5 Tage, was verschieden ist von Amtsgericht zu Amtsgericht. Wie der beglaubigte Ausdruck dann genau aussieht, das hat, wie schon erwähnt, dann damit zu tun, wie das Handelsregister vor Ort das dann handhabt.

Muss vorab bezahlt werden ?

Die genannten Dokumente und auch noch weitere (Gesellschaftsverträge, Gesellschafterliste, Jahresabschluss etc. ) erhalten Sie hier ohne Vorkasse. Sie müssen hier auch keinen Account erstellen oder gar mit einem Abo rechnen.

Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an oder Sie nutzen dieses Formular, welches auch andere Auftragsarten mit abdeckt:

Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister