Die Handelsregister in Bayern
Wo befindet sich das Handelsregister in Bayern?
Zunächst: In Bayern gibt es 23 lokale Handelsregister, welches genau zuständig ist, dies wird vom Sitz der gesuchten Gesellschaft bestimmt. Aber da gibt es auch Ausnahmen. Wenn Sie dies nicht selbst herausfinden wollen oder Ihnen dafür einfach die Zeit fehlt, dann sollten Sie einen Onlineservice nutzen, in der Regel sind sind dies gewerbliche Unternehmen, die sich mit der Materie auskennen. Es gibt hier eine Vielzahl von Unternehmen, die sich in der Regel nur im Preis und in der Schnelligkeit unterscheiden, ebenso, ob auf Rechnung oder erst nach Vorkasse gearbeitet wird.
Das nachfolgende Unternehmen, Andreas Löb Recherche, also wir, sucht nicht nur in ganz Bayern nach der entsprechenden Gesellschaft, sondern auch deutschlandweit. Es reicht somit aus, wenn Sie im Auftragsformular die Firma eingeben, das richtige Handelregister wird herausgesucht und die gewünschten Informationen werden vom Handelsregister nicht nur in Bayern, sondern auch deutschlandweit abgerufen. Diese erhalten Sie auch elektronischem Wege, ebernso die Rechnung, beides auch auf Wunsch per Briefpost.
Welche Informationen können von einem Handelsregister geliefert werden?
Aus dem “Ausdruck aus dem Handelsregister”, oft auch Handelsregisterauszug genannt, geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung. Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Bayern ab ca. 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich. Unverändert hingegen ist der Begriff der Gesellschafterliste.
Auftragsarten / Handelsregister Bayern + deutschlandweit:
1.
Der aktuelle Ausdruck aus einem Handelsregister gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2.
Der chronologische Ausdruck aus einem Handelsregister gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3.
Der historische Ausdruck aus einem Handelsregister zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.
Sie erhalten diese Informationen aus einem Handelsregister in Bayern bzw. aus Deutschland ohne Mitgliedschaft oder Anmeldung etc. und auf Rechnung.
Auftragsformular: Handelsregister in Bayern