Unternehmergesellschaft (UG)

Unternehmergesellschaft (UG)

Was ist eine Unternehmergesellschaft, auch UG abgekürzt? Ab November 2008 existiert gem. §5a GmbHG die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen, kurz “UG (haftungsbeschränkt)”. Gedacht ist diese Gesellschaftsform sicher auch als Alternative zur immer beliebter werdenden englischen Ltd. – Company und damit vor allem gedacht für Existenzgründer kleiner Unternehmen, meist angesiedelt im Existenzgründer- bzw. Dienstleistungsbereich. Diese meiste jungen Unternehmer suchten schon lange nach einer Möglichkeit ihre Haftung zu beschränken, aber auch mit einem nur kleinen Startkapital beginnen zu können. Die “UG (haftungsbeschränkt)” gibt ihnen seit einigen Jahren diese  Möglichkeit.

Die “UG (haftungsbeschränkt)” gilt daher auch als Mini-GmbH, weil sie statt der 25.000 EUR Stammkapital wie bei der GmbH nur ein Mindestkapital von 1 EUR erfordert. Um diesen Unterschied kenntlich zu machen, muss die Bezeichnung „UG (haftungsbeschränkt)“ geführt werden. Das Stammkapital muss jedoch kontinuierlich aufgebaut werden. Im Handelsregister kann man verfolgen, wie bei einelnen UG dann über die Jahre das Stammkapital kontinuierlich anwächst. Denn: In den weiter folgenden Geschäftsjahren ab Gründung muss  mindetens  25 % des Jahresüberschusses als Rücklage gebildet werden. Wenn die 25.000 EUR erreicht sind, dann wird aus der UG eine GmbH.

Zusammenfassung der Vor- und Nachteile der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt):

Das sind die Vorteile:

– beschränkte Haftung auf das Mindestkapital von 1 EUR

– steuerliche Vorteile (nur 15% Körperschaftssteuer bei im Unternehmen belassener Gewinne)

Und das sind die Nachteile:

– als Gesellschaftsform auch international kaum bekannt, was Auswirkungen auf die Akzeptanz hat

– sofortige Einberufung Gesellschaftsversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Fazit:  Eine aktuell beliebte Gesellschaftsform. So wundert es kaum, dass in den ersten 2 Jahren nach Einführung bereits über 41.000 neue UG (haftungsbeschränkt) gebildet wurden.

Auskunftsmöglichkeit über eine bereits in das Handelsregister eingetragene UG (haftungsbeschränkt) erhalten Sie hier. Wir rufen Ihnen den Handelsregisterauszug oder die Gesellschafterliste ab.

Hier können Sie sich das Auftragsformular anschauen. Sie erhalten nach der Auftragserteilung umgehend eine Auftragsbestätigung. Die nächste Nachricht ist dann die, in welcher wir Ihnen die gewünschten Dokumente übermitteln, immer zusammen mit der Rechnung.

Handelsregisterauszug über eine UG

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