Handelsregistereintrag

Handelsregistereintrag

Wann ist ein Handelsregistereintrag Pflicht?

Handelsregistereintrag – nicht jede Firma ist im Handelsregister eingetragen. Mit Sicherheit eingetragen werden Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, das ist Plicht.

Aber wie sieht es mit Einzelkaufleuten oder Gewerbetreibenden aus? Besteht hier auch eine Pflicht? Hier ist eine Eintragung freiwillig und dies auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu können Sie sich  hier weiter informieren.

Falls jedoch eine Handelsregistereintragung vorgenommen wurde, dann kann man darüber auch einen schriftlichen Auszug aus dem Handelsregister erhalten. Das ist jedem möglich, der das zuständigen Handelsregister herausgefunden hat und dann Kontakt zu diesem Registergericht aufnimmt. Das kann geschehen durch einen persönlichen Besuch vor Ort oder auch auf postalischem Wege. Das kann natürlich alles umständlich sein und mit dem Risiko behaftet, dass man sich an das falsche Gericht gewandt hat usw.  Und wenn man einen beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister benötigt, auch Handelsregisterauszug genannt, dann kann man das hier in Auftrag geben. Ein einfacher unbeglaubigter Auszug ist noch relativ unkompliziert zu beschaffen. Aufwendiger wird es, wenn man einen beglaubigten Auszug braucht oder gar einen, den man im Ausland verwenden möchte. Denn hier wird eine Apostille oder Überbeglaubigung bzw. Legalisation erforderlich sein. Die erforderliche Prozedur weist einige Untiefen aus, schnell schleicht sich hier ein Fehler ein und man kommt mit so einem Dokument dann im Ausland nicht weiter und verliert viel Zeit und schlimmeres.

Hier können Sie das alles aus einer Hand bekommen. Denn wir liefern Ihnen binnen kurzer Zeit einen schriftlichen Auszug über einen vorhandenen Handelsregistereintrag über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK oder UG (haftungsbeschränkt).  Egal ob unbeglaubigt oder beglaubigt.

Hier noch ein kurzer Einschub: Welche Angaben findet man auf so einem Auszug über eine Eintragung im Handelsregister ?

Aus dem Handelsregistereintrag geht hervor: Firma (Gegenstand+Sitz ), Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Die Lieferung der Dokumente an Sie hängt davon ob, ob ein  Auszug beglaubigt ist oder nicht. Unbeglaubigte Auszüge oder auch Kopien von Gesellschafterlisten oder Gesellschaftsverträgen können binnen weniger Minuten im PDF-Format geliefert werden. Ebenso ist der eingereichte Jahresabschluss einer Firma.

Beglaubigte Dokumente jedoch sind aufgrund der Art der vorgenommenen Beglaubigung nur als reine Papierdokumente vorhanden, welche demzufolge auch nur per Post zugestellt werden können.

Übrigens: Sie erhalten die Dokumete immer zusammen mit unserer Rechnung. Denn Sie müssen hier nicht vorab bezahlen. Sie werden hier auch nicht damit aufgehalten, erst einen Account anzulegen oder gar in eine Abo-Falle gelockt.

Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an oder Sie nutzen dieses Formular:

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