Das elektronische Handelsregister in Deutschland

Das elektronische Handelsregister in Deutschland

Das elektronisches Handelsregister
Seit ca. 2005 werden in Deutschland die lokalen Handelsregister auf eine elektronische Registerführung umgestellt. Daraus ergeben sich einige Besonderheiten: Der bisherige “Handelsregisterauszug” heisst jetzt “Ausdruck aus dem Handelsregister”, aber auch der alte Begriff Handelsregisterauszug wird noch genutzt. Das neue elektronische Handelsregister hat auch den früheren Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung umbenannt: Er ist nun der “Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister”.
Einen Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister können Sie direkt beim Registergericht vor Ort erhalten oder über einen der gewerblichen Onlinedienste: Ausdruck aus dem Handelsregister

Dort erhalten Sie den Ausdruck aus dem Handelsregister schon ab binnen 1 Stunde per email im PDF-Format, wenn Sie nicht selbst zu einem der Handelsregister gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können den von erhaltenen Auszug (Quelle: elektronisches Handelsregister) abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken.
Einen amtlichen Ausdruck vom Amtsgericht (Quelle: elektronisches Handelsregister) können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. 5 Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss per Briefpost verschickt werden.

Aus dem Ausdruck aus dem Handelsregister bzw. Handelsregisterauszug geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Ausdruckarten:
1.
Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2.
Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3.
Der historische Ausdruck vom Handelsregister zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.

Sie erhalten diese Informationen aus dem elektronischen Handelsregister entweder gegen Vorkasse oder auch ohne. Dann wird Ihnen die Rechnung per Briefpost zugestellt.

Auftragsformular: elektronisches Handelsregister

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