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Category: Genossenschaftsregister

Registergericht München

Registergericht München

Wie bekomme ich schnell eine Auskunft vom Registergericht in München?

Registergericht München: Wie überall bei den Registergerichten, werden auch in München die die folgenden Register geführt:

Handelsregister (Handelsregisterauszug)
Vereinsregister
Genossenschaftsregister
Partnerschaftsregister

Aus all diesen Registern kann man schriftliche Auszüge bzw. Ausdrucke erhalten, die sich von Ihrer äußeren Gestaltung ähneln und auch einen ähnlichen Aufbau vorweisen.

Auszugsarten bei den Registergerichten:

1.
Der aktuelle Ausdruck: Dieser bildet den Eintragungstand des Registers zum Zeitpunkt der Einsichtnahme ab, wobei auch das genaue Datum mit Uhrzeit festgehalten wurde. Dieser Auszug hat in aller Regel den Umfang von 1-2 Seiten und führt die wichtigsten Grunddaten zur Gesellschaft, Verein etc. auf.  Gelöschte Daten sind dem Auszug nicht zu entnehmen.

2.
Der chronologische Ausdruck gibt hingegen in Tabellenform alle Eintragungen seit ca. 2006 wieder. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft oder der Verein etc. zu diesem Zeitpunkt schon existierte. Alle gelöschten Eintragungen kann man daran erkennen, dass die Textpassagen in roter Schrift gehalten sind. Auch hier ist das Datum des Abrufes festgehalten. Dieser Auszug ist meist länger als die genannten 1-2 Seiten wie beim aktuellen Ausdruck.

3.
Der historische Ausdruck zeigt nur das alte eingescannte Papierkarteiblatt, wie es bis ca. 2006 bei den Gerichten geführt wurde. Dieser Auszug wurde seitdem nicht mehr weitergeführt und ist daher auch nicht mehr aktuell.

Wie kommen Sie an so einen Ausruck vom Registergericht ?

Sie können an so einen Auszug kommen, wenn Sie das Registergericht München kontaktieren per Post oder selbst zu dieser Adress fahren. Wenn Sie dazu gerade nicht in der Lage sind, dann empfehlen wir den unten aufgeführten Link, worüber Sie verschiedene Dokumente bestellen können, auch in beglaubigter Form. Das Formular ist nicht auf München beschränkt, es ist auch für deutschlandweite Anfragen geeignet.

Unbeglaubigte Dokumente können Ihnen immer innerhalb von 2 Std. geliefert werden, bei EXPRESS-Aufträge geht es sogar noch schneller. Beglaubigte Auszüge dauern jedoch länger, denn diese müssen erst beim Gericht erstellt werden. Diese können wegen dieser Beglaubigung auf einem reinen Papierdokument nur per Post verschickt werden.

Wie läuft die Bestellung ab?

Bitte füllen Sie das Formular aus (Link unten) und schicken es bitte ab. Gleich danach bekommen Sie unsere Auftragsbestätigung. Die nächste Nachricht von uns ist dann die, mit welcher wir die gewünschten Dokumente übermitteln. Entweder per email oder per Post, je nachdem, ob beglaubigt oder nicht. Wir melden uns zwischendurch nur, wenn es Rückfragen gibt. Die Rechnung liegt immer den Dokumenten anbei, denn Sie müssen keine Vorauskasse leisten.

Auftragsformular anschauen: Registergericht München