Amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister

Amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister

Ich benötige schnell einen: “Amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister” Woher bekomme ich diesen?

Seit Einführung des elektronischen Handelsregisters vor einigen Jahren ist bereits ein amtlicher Auszug ein beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister. Aber auch die älteren Bezeichnungen sind im Verkehr mit den Registergerichten in Deutschland noch gängig. Das fängt an mit dem ”Handelsregisterauszug” , reicht über einen “Auszug” bis hin zur “Aukunft aus dem Handelsregister”. Entscheidend ist, ob eine amtliche Beglaubigung erfolgen soll oder ob einfach nur ein Ausdruck aus diesem dem Register gewünscht wird. Der Unterschied: Die beglaubigte Version dauert länger und ist auch teurer. Und der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister” kann nicht elektronisch verschickt werden, sondern nur per Briefpost wegen der Siegelung.

Siegelung auf einem Ausdruck Handelregister
Beispiel einer Siegelung auf einem Auszug aus dem Handelsregister

Den “Amtlich beglaubigten Auszug” bekommen Sie auch über den unten aufgeführten Link, wenn Sie sich nicht selbst mit dem zuständigen Gericht in Verbindung setzen wollen. Am preiswertesten und am schnellsten ist ein unbeglaubigter Auszug. Den erhalten Sie innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege im PDF-Format.

Auftragsformular: Amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister

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